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Gesetzliche Vorgaben für Imker/-innen

Als Imker und Bienenhalter übernimmt man Verantwortung betreffend Tierhaltung und Lebensmittelproduktion. Die daraus entstehenden Pflichten und gesetzlichen Vorschriften müssen beachtet werden (Auflistung gemäss BienenSchweiz):

  • Allgemeine Pflichten als Tierhalter/in
    Tierhalter/-innen (Imker/-innen) haben die Tiere (Bienen) ordnungsgemäss zu warten und zu pflegen und die Vorkehrungen zu treffen, um sie gesund zu erhalten. Sie müssen dafür sorgen, dass die von ihnen gehaltenen Tiere (Bienen) keine Seuchengefahr darstellen.
  • Baurechtliche Vorgaben
    Für Bienenhäuser und auch Magazine gelten die ortsüblichen Baubestimmungen (z.B. Grenzabstände, Baueingaben). Zudem muss sichergestellt werden, dass die Bienenhaltung keine übermässige Beeinträchtigung der Nachbarn darstellt.
  • Registrierung der Bienenstände
    Sämtliche Bienenstände sind beim zuständigen kantonalen Amt zu registrieren. Daraufhin wird eine Nummer ausgestellt, welche gut sichtbar am Bienenstand anzubringen ist.
  • Meldung des Tierverkehrs
    Bevor Bienen in einen anderen Inspektionskreis verbracht werden, muss dies dem Bieneninspektor des alten sowie des neuen Standorts gemeldet werden. Der Bieneninspektor des alten Standortes führt nötigenfalls eine Gesundheitskontrolle durch.
  • Führung einer Bestandeskontrolle
    Imker/-innen sind verpflichtet, Zu- und Abgänge von Bienenvölkern in einer Bestandeskontrolle einzutragen.
  • Meldung von Seuchen-Verdachtsfällen
    Jeder Verdacht von meldepflichtigen Tierseuchen ist dem Bieneninspektor unverzüglich zu melden.
  • Anwendung von Tierarzneimitteln
    Der Einsatz von Behandlungsmitteln beispielsweise gegen die Varroa-Milbe untersteht den Vorschriften für die Anwendung von Tierarzneimitteln.
  • Einhaltung der Lebensmittelgesetzgebung
    Die Produktion und die in Verkehr-Bringung von Honig und anderen Lebensmitteln aus dem Bienenstock (z.B. Pollen) untersteht den Vorschriften für die Lebensmittelgesetzgebung.